Häufig gestellte Fragen

Sie fragen – Wir antworten

9 Fragen – 9 Antworten

Wichtige Informationen auf einen Blick.

1. Wofür und wo wird meine Spende konkret eingesetzt?

Wir setzen Ihre Spende zu 100% gemäß unserer Satzung ein für die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung und sonstiger jeglicher Unterstützung hilfsbedürftiger oder in Not geratener Kinder und Jugendlicher.
Wir fokussieren uns dabei auf drei Bereiche: Bildung, Gesundheit und Soziales. Bewegende Einzel- oder Gruppenschicksale im In- und Ausland benötigen mitunter auch Soforthilfe.
Seit Gründung im Jahr 1988 hat die Stiftung bereits circa 180 Projekte in Deutschland und 26 weiteren Ländern gefördert. Ein Schwerpunkt der unbürokratischen Hilfe liegt hierbei in München und Deutschland, aber eben auch weltweit.

Mehr über unsere Projekte erfahren.

2. Wer entscheidet konkret, wie und wo meine Spende eingesetzt wird?

Dies entscheidet ein aktuell fünfköpfiger Stiftungs-Vorstand.
Dieser ist multi-disziplinär aufgestellt mit hauptberuflichem Ausbildungshintergrund in den Bereichen Medizin, Physiotherapie, BWL und VWL. So decken wir viele wichtige Bereiche ab.

Bei Bedarf ziehen wir immer ergänzenden kompetenten Sachverstand hinzu, z.B. in Form unentgeltlicher Operationen in deutschen Kliniken für mittellose, junge Patienten.

Mehr über unseren Vorstand erfahren.

3. Wieviel Prozent meiner Spende kommt unmittelbar den Projekten zugute?
Die Stiftung garantiert Ihnen: 100% Ihrer Spende kommt den geförderten Projekten zu Gute!
Worauf beruht unsere Garantie?

Alle Mitglieder im Stiftungsvorstand arbeiten gemäß einer Selbstverpflichtung:

  • Ausschließlich ehrenamtlich.
  • Immer ohne Aufwandsentschädigung.
    (Dies unterscheidet uns von manchen anderen Organisationen.)
  • Verwaltungskosten sind auf das absolut Unvermeidliche (z. B. Bankgebühren oder Kosten
    der Wirtschaftsprüfung oder des Transparenzregisters) zu minimieren.
  • Sonderkosten der Verwaltung (z.B. verpflichtende Wirtschaftsprüfung oder Aufbau der
    Website) werden ebenfalls durch interne Spenden aus der Stifterfamilie getragen.
  • Deshalb kommt jede von Ihnen zugesagte Spende garantiert zu 100 % dort an, wofür Sie bestimmt ist:
    Bei den zu fördernden Kindern und Jugendlichen!

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4. Wie kann ich für die Wolfgang R. Fikentscher – Kinderhilfestiftung spenden?

Mit Ihrer finanziellen Spende unterstützen Sie unmittelbar unsere Arbeit, denn ihr Beitrag fließt direkt in die zeitnahe Mittelverwendung. Aufgrund fehlender Lagerkapazitäten können wir grundsätzlich keine Sachspenden annehmen.

Ihre finanzielle Spende kann einmalig sein, oder auch monatlich / quartalsweise / (halb)jährlich – ganz nach Ihren Präferenzen.

Unsere Bankverbindung für Ihre Spende:

Wolfgang R. Fikentscher – Kinderhilfestiftung
IBAN: DE92 7007 0010 0165 5240 00
BIC: DEUTDEMMXXX
Deutsche Bank AG, München

Die Möglichkeiten Ihrer Unterstützung sind neben Einzelspenden übrigens vielfältig:

  • Als Privatperson planen Sie Ihren Geburtstag, Ihre Hochzeit oder eine andere Festivität und sind „wunschlos glücklich“, sodass Sie anderen Kindern eine Freude machen möchten und statt Geschenken eine Geldspende für Hilfsprojekte als sinnvoll erachten? Persönlich planen Sie aktuell Ihren Nachlass und möchten einen Teil Ihres Vermögens einer auf lange Dauer angelegten Kinderhilfe-Stiftung mit überschaubarer Struktur und unter staatlicher Aufsicht zuwenden, welche zudem von der Erbschaftsteuer befreit ist?
  • Als Unternehmer verzichten Sie dieses Jahr auf Weihnachtskarten an Kunden und Lieferanten und möchte stattdessen im Rahmen des CSR (Corporate Social Responsibility) konkret „etwas Gutes“ tun, und auf Ihr soziale Engagement in einer Weihnachtsbotschaft / E- Mail-Signatur hinweisen?
  • Als Verein planen Ihre Mitglieder eine Spendenaktion oder Benefizaktion für einen guten Zweck?

Was auch immer Ihr Vorhaben ist – Sprechen Sie uns gerne an!
Wir informieren Sie unverbindlich zu den unterschiedlichen Möglichkeiten.

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5. Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen, und erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“)?
Ja, Sie können Ihre Spende grundsätzlich von der Steuer absetzen, da wir vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt sind.

Damit Sie mit Ihrer Spende Steuern sparen können, erhalten Sie von unserer Stiftung bei Spenden ab einer Summe von 300 Euro automatisch eine Spendenbescheinigung zugeschickt – diese ist auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt. Hierfür benötigen wir bitte Ihre Adresse, die Sie uns ganz bequem und vertraulich per E-Mail zukommen lassen oder aber auch auf dem Überweisungsträger vermerken können.

Bei Spenden bis 300 Euro benötigen Sie von uns keine offizielle Spendenbescheinigung – in diesen Fällen akzeptiert das Finanzamt einen vereinfachten Zuwendungsnachweis mit dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Darauf müssen der Name und die Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein.

6. Woran erkenne ich, ob die Wolfgang R. Fikentscher - Kinderhilfestiftung seriös ist?

Die gemeinnützige Stiftung untersteht der ständigen Aufsicht bzw. Kontrolle durch die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde – im Unterschied zu gemeinnützigen Vereinen. Die Regierung von Oberbayern überprüft dabei u. a. die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen und Vorgaben aus dem BayStG. Danach hat die Stiftung z.B. innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Jahresrechnung zu erstellen, diese ist an die Vorschriften des HGB angelehnt.

Die Regierung von Oberbayern ordnet für unsere Stiftung z.B. die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer an, wobei auch ein umfangreicher Jahresbericht einzureichen ist, der u.a. den rechtmäßigen Umgang und die korrekte Verwendung aller erhaltenen Spenden transparent abbilden muss und jedes einzelne Projekt im Detail beschreibt. Selbstverständlich ist auch der Erhalt des Stiftungsvermögens und die satzungsgemäße Verwendung der Erträge Gegenstand der Prüfung.

Deshalb verzichten wir ganz bewusst auf ein Spendensiegel: Ein solches wäre mit erheblichen Zusatz-Kosten verbunden und daher für uns ein Verstoß gegen unseren eigenen Grundsatz der größtmöglichen Sparsamkeit. Unsere Website oder auch unsere Flyer werden deshalb zu 100% privat aus der Stifterfamilie finanziert.

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7. Warum sollte ich an die Wolfgang R. Fikentscher – Kinderhilfestiftung spenden?

Unsere Stiftung hat aus Sicht des Spenders / der Spenderin eine geradezu ideale Größe – wir sind sowohl „groß genug“ als auch „klein genug“:

„Groß genug“, da wir etablierte Abläufe ohne nennenswerten Verwaltungsapparat haben, eine lückenlos testierte Gemeinnützigkeit seit über 30 Jahren vorweisen können sowie Erfahrung im Management von gemeinnützigen und mildtätigen Projekten haben – im Inland sowie im Ausland. Unser fünfköpfiger Vorstand ist zudem multi-disziplinär aufgestellt mit hauptberuflichem Ausbildungshintergrund in den Bereichen Medizin, Physiotherapie, BWL und VWL. So decken wir viele wichtige Bereiche ab – und ziehen als Stiftung bei Bedarf in der Projektarbeit immer ergänzenden kompetenten Sachverstand wie z.B. Krankenhausärzte, Pädagogen, Leitungen von Kindertagesstätten, Entwicklungshelfer usw. hinzu.

„Klein genug“, da wir ohne nennenswerte Verwaltungskosten auskommen, der gesamte Stiftungsvorstand rein ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung arbeitet und wir auf Angestellte komplett verzichten. Aufgrund dieser Effizienz kommt Ihre Spende wirklich bei den Kindern und Jugendlichen an.

8. Ich befinde mich mit meinem Kind/meinen Kindern selbst in einer familiären Notlage und benötige akute Hilfe oder ich weiß von solchen prekären Notlagen bei anderen Menschen – Können Sie hierbei unter Umständen unterstützen?

Gerne prüfen wir, ob wir helfen können.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage (in Deutsch, alternativ auch in Englisch) an
fikentscherkinderhilfestiftung@gmail.com

oder per Brief postalisch an:
Wolfgang R. Fikentscher – Kinderhilfestiftung
Beethovenstraße 6
D-80336 München

Bitte reichen Sie bei Ihrer Anfrage alle bereits erforderlichen Unterlagen mit ein, welche die Notwendigkeit Ihres Antrags bekräftigen. Eine Übersicht hierzu finden Sie auf der Seite: Sie benötigen Unterstützung

Beachten Sie bitte:

  • Nach Erhalt Ihres Antrags sichtet und prüft die Stiftung Ihre Unterlagen
  • Dies kann ggf. situationsbedingt auch längere Zeit in Anspruch nehmen
  • Bitte legen Sie als Anlage zu Ihrem Antrag nur Kopien von Schriftsätzen bei, niemals Originale
  • Sämtliche Bestandteile Ihres Antrags werden von uns vertraulich behandelt
  • Lediglich zum Zweck etwaiger fachlicher Konsultation behält sich die Stiftung vor, Ihren
    Antrag mit externen Experten (z.B. Fachärzte, Pädagogen, Sozialreferate u-ä.) zu erörtern
  • Mit Ihrem Versand an uns erklären Sie sich mit den o.a. Bedingungen einverstanden.

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9. Ich habe weitere Fragen – an wen kann ich mich wenden?

Bitte kontaktieren Sie uns zunächst schriftlich.Sie können unsere Stiftung hierzu wie folgt erreichen:

  • Postalisch unter

Wolfgang R. Fikentscher-Kinderhilfestiftung
Beethovenstraße 6
80336 München

Wenn Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen, vereinbaren wir gerne ein Telefonat oder vorzugsweise ein persönliches Gespräch mit Ihnen.

Um Verwaltungskosten zu sparen, haben wir übrigens kein dauerhaft besetztes Büro und verzichten auf jegliche Angestellte. Wir können uns aber gerne in den Räumlichkeiten am Sitz der Stiftung nach vorheriger Terminvereinbarung treffen, falls Sie dies wünschen. Auch ist eventuell eine Begegnung in Ihrem Umfeld oder andernorts möglich, sofern dies für Sie zweckmäßiger erscheint.

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Flyer unserer Stiftung
Unser Flyer als Download, mit weiteren Informationen sowie der Bankverbindung. Diesen können Sie bequem für Ihre Überweisung ausdrucken oder auch teilen.