Unsere neue Satzung tritt in Kraft

Mit einer neuen Satzung macht sich die Wolfgang R. Fikentscher – Kinderhilfestiftung im Frühjahr 2021 zukunftsfest für künftige Herausforderungen: Die im März 2021 durch die Regierung von Oberbayern genehmigte Satzung tritt ab sofort in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung, welche seit 1988 das Handeln der Stiftung bestimmt hat.

„Mit der neuen Satzung stellt sich die Stiftung zukunftsorientiert auf und passt Ihre Struktur aktuellen und künftigen Herausforderungen an. Unverändert bleibt jedoch unser Ziel jeglichen Handelns und unser Leitgedanke: Die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Bildung und sonstiger jeglicher Unterstützung hilfsbedürftiger oder in Not geratener Kinder und Jugendlicher“, so Gründer und Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Fikentscher.
Die vorherige Satzung, welche seit Dezember 1988 und somit über drei Jahrzehnte Bestand hatte, wurde um neue Themen ergänzt und für künftige Entwicklungen angepasst. So ist mit der neuen Satzung beispielsweise die Möglichkeit der Einrichtung eines Kuratoriums vorgesehen, um fachliche Experten in einem beratenden Gremium hinzuzuziehen. Hierdurch können unter anderem die Findung, Planung und Durchführung von satzungsgemäßen Projekten zur Erfüllung des Stiftungszweckes noch besser ermöglicht werden. Zudem stellt die neue Satzung die Stiftung generationsübergreifend zukunftsfest auf und sichert somit die Nachhaltigkeit und den Fortbestand der Stiftung – ein wichtiges Signal an sämtliche Projektpartner und Förderer der Stiftung.
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